PPWR: Was die EU-Verpackungsverordnung für Getränke bedeutet
Die PPWR gilt seit 12.08.2026: Recyclingfähigkeit, EU-weite Pfandpflicht für Dosen bis 2029, Mehrwegquoten – verständlich für Handel und Gastro.
Die neue EU-Verpackungsverordnung, kurz PPWR, ist die Verordnung (EU) 2025/40. Sie ist seit dem 11. Februar 2025 in Kraft und gilt seit dem 12. August 2026. Am selben Tag hat in Deutschland das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) das bisherige Verpackungsgesetz abgelöst. Für Verbraucherinnen und Verbraucher werden die Änderungen laut Bundesumweltministerium kaum spürbar sein – für Hersteller, Handel und Gastronomie schon. Hier ist, was die PPWR für Getränke, Dosen und PET-Flaschen bedeutet.
Der Zeitplan auf einen Blick
| Ab | Was gilt |
|---|---|
| 12.08.2026 | PPWR gilt; VerpackDG löst das Verpackungsgesetz ab. Grenzwerte für PFAS in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt. |
| 2027 | Hinweise zu mitgebrachten Behältern im Take-away; Hersteller melden Mengendaten an die Behörden der Vertriebsländer. |
| 2028 | Höhere Recyclingquoten für die dualen Systeme in Deutschland, unter anderem 95 % für Aluminium. Einheitliche Materialkennzeichnung frühestens ab 12.08.2028. |
| 2029 | Pfand- und Rücknahmesysteme für Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und Getränkebehälter aus Metall bis 3 Liter in allen Mitgliedstaaten. |
| 01.01.2030 | Verpackungen müssen recyclingfähig sein; Mindestrezyklatanteile für Kunststoff; 10 % Mehrweg bei Getränkeverpackungen. |
| 2035 / 2038 | Recycling im großen Maßstab; ab 2038 nur noch Recyclingfähigkeit der Stufen A oder B (mindestens 80 %). |
| 2040 | Zielmarke 40 % Mehrweg bei Getränkeverpackungen; 65 % Rezyklat in Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff. |
Die meisten Pflichten gelten ab dem 12. August 2026, einzelne Artikel haben spätere Übergangsfristen.
Wer ist betroffen?
Die PPWR richtet sich an alle Wirtschaftsakteure entlang der Lieferkette – vom Erzeuger über Lieferanten, Importeure und Vertreiber bis zum Endvertreiber und Fulfillment-Dienstleister. Die wichtigsten Rollen laut DIHK-Merkblatt:
- Erzeuger: wer Verpackungen oder verpackte Produkte herstellt oder unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellen lässt. Bei Kleinstunternehmen gilt unter Umständen der Lieferant der Verpackungen als Erzeuger.
- Hersteller: wer Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals in einem Mitgliedstaat in Verkehr bringt – auch im Fernabsatz.
- Endvertreiber: wer verpackte Produkte an Endabnehmer liefert, also etwa der Handel.
Für Hersteller, die jährlich höchstens 10 Tonnen Verpackungen erstmals in einem Mitgliedstaat in Verkehr bringen, sieht die Verordnung Erleichterungen vor.
Pfand: Dosen werden in der ganzen EU pfandpflichtig
Bis 2029 müssen alle Mitgliedstaaten Pfand- und Rücknahmesysteme für Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und Einweggetränkebehälter aus Metall mit bis zu drei Litern einführen. Ziel: jährlich mindestens 90 % dieser Verpackungen, gemessen am Gewicht, getrennt zu sammeln. Das Pfand wird an der Verkaufsstelle erhoben; Ausnahmen gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Deutschland hat dieses System bereits. Laut Deutscher Pfandsystem GmbH (DPG) enthält die PPWR ausdrücklich Bestandsschutzregeln für etablierte Systeme; hierzulande laufen jährlich rund 20 Milliarden Verpackungen durch das Pfandsystem, bei Rücklaufquoten von 96 % und mehr. Im VerpackDG steht das Pfand von mindestens 0,25 Euro je Einweggetränkeverpackung in § 46; die Ausnahmen etwa für Säfte, Wein oder Milch gelten nicht für Getränkedosen. Was das für die Rückgabe bedeutet, steht auf unserer Seite Warum Dose?
Recyclingfähigkeit und Rezyklat
- Recyclingfähig ab 2030: Verpackungen müssen recyclinggerecht gestaltet sein. Ab 1. Januar 2030 gilt eine Mindestanforderung von 70 %, ab 2038 sind nur noch die Leistungsstufen A oder B (mindestens 80 %) erlaubt. Die Kriterien legt die EU-Kommission bis 2028 fest.
- Rezyklat in PET-Flaschen: Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff müssen EU-weit ab 2030 mindestens 30 % und ab 2040 mindestens 65 % Rezyklat enthalten. In Deutschland gelten laut VerpackDG schon heute 25 % für PET-Einwegflaschen, ab 2030 mindestens 30 %.
- Weniger Verpackung: Gewicht und Volumen sollen ab 2030 auf das nötige Mindestmaß reduziert werden; Umverpackungen, Transport- und Versandverpackungen dürfen höchstens 50 % Leerraum haben.
- Konformitätserklärung: Erzeuger von Verpackungen müssen erklären, dass ihre Verpackungen die Anforderungen der PPWR erfüllen – zunächst zu Beschaffenheit und Inhaltsstoffen, ab 2030 auch zu Rezyklatanteil und Recyclingfähigkeit.
Für Aluminium und Eisenmetalle steigt die Recyclingquote, die die dualen Systeme in Deutschland erfüllen müssen, ab 2028 um fünf Prozentpunkte auf 95 %. Pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen sind von der Beteiligung an dualen Systemen ausgenommen.
Mehrweg: Quoten für Getränke
Die PPWR setzt Mehrwegziele: Getränkeverpackungen sollen ab 2030 zu mindestens 10 % wiederverwendbar sein, als Zielmarke für 2040 nennt das DIHK-Merkblatt 40 %; für einzelne Verpackungsarten gibt es Ausnahmen. Laut Bundesumweltministerium bedeutet das: Ab 2030 müssen Letztvertreiber mit mehr als 100 m² Verkaufsfläche 10 % der angebotenen Getränke in Mehrwegverpackungen anbieten; Wein und Spirituosen sind ausgenommen.
Das deutsche Ziel liegt höher: Das VerpackDG strebt einen Anteil von mindestens 70 % Getränken in wiederverwendbaren Verpackungen an und lässt den Anteil jährlich ermitteln. 2021 lag er in den pfandpflichtigen Getränkesegmenten bei 42,6 %.
Was Handel und Gastronomie wissen sollten
- Take-away: Wer Speisen und Getränke zum Mitnehmen verkauft, muss Kundinnen und Kunden ermöglichen, eigene Behälter ohne Aufpreis mitzubringen. Hinweise dazu sind ab 2027 Pflicht.
- Nachfüllstationen: Verkaufsstellen über 400 m² sollen ab 2030 mindestens 10 % ihrer Fläche für Wiederbefüllung vorsehen.
- Kennzeichnung im Laden: Pfandpflichtige Einwegverpackungen brauchen am Regal Schilder mit „EINWEG“, wiederverwendbare mit „MEHRWEG“ – im Onlineshop gilt das entsprechend.
- Zulassung: Nach der PPWR brauchen alle Organisationen, die die Herstellerverantwortung für mehrere Hersteller übernehmen, eine Zulassung; Hersteller ohne solche Organisation beantragen eine individuelle Zulassung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister.
- Vermeidung: Hersteller, duale Systeme und andere Organisationen für Herstellerverantwortung müssen Maßnahmen zur Vermeidung von Verpackungsabfällen treffen und darüber berichten.
Was noch offen ist
Viele Details regeln erst Durchführungs- und delegierte Rechtsakte, etwa die Kriterien für Recyclingfähigkeit oder die einheitlichen Kennzeichnungen. Leitlinien zur Berechnung der Mehrwegziele will die EU-Kommission bis Anfang 2027 veröffentlichen. Und schon wird nachjustiert: Im Dezember 2025 schlug die Kommission in ihrem Umwelt-Omnibus vor, die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten bei Direktverkäufen auszusetzen, um kleine Unternehmen zu entlasten. Die EU-Mitgliedstaaten müssen außerdem das Verpackungsaufkommen je Kopf gegenüber 2018 senken: um mindestens 5 % bis 2030, 10 % bis 2035 und 15 % bis 2040.
Und bei Acqua Reaper?
Alle unsere Getränke kommen in der 330-ml-Dose, mit 0,25 Euro Einwegpfand je Dose. Für Händler, Gastronomie und Großhandel beantworten wir Fragen zu Pfand und Kennzeichnung gern direkt – schreib uns über den Kontakt. Warum wir auf die Dose setzen und was Kritiker dazu sagen, steht auf Warum Dose?, alles zu Mikroplastik im Ratgeber Mikroplastik: Flasche, Glas oder Dose.
Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Verordnung (EU) 2025/40 und das VerpackDG in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Häufige Fragen
Was ist die neue Verpackungsverordnung?
Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR). Sie ist seit 11.02.2025 in Kraft, gilt seit 12.08.2026 und ersetzt weitgehend die Verpackungsrichtlinie 94/62/EG.
Gilt das Verpackungsgesetz noch?
Nein. Seit dem 12.08.2026 hat das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) das Verpackungsgesetz abgelöst.
Kommt das Dosenpfand in ganz Europa?
Ja. Bis 2029 müssen alle Mitgliedstaaten Pfand- und Rücknahmesysteme für Einweg-Kunststoffflaschen und Getränkebehälter aus Metall bis 3 Liter einführen.
Welche Mehrwegquote gilt für Getränke?
Ab 2030 sollen Getränkeverpackungen zu mindestens 10 % wiederverwendbar sein. Letztvertreiber über 100 m² müssen dann 10 % der Getränke in Mehrweg anbieten; Wein und Spirituosen sind ausgenommen.
Was ändert sich für Verbraucher?
Laut Bundesumweltministerium kaum etwas Spürbares. Neu ist etwa, dass Take-away-Betriebe das Mitbringen eigener Behälter ohne Aufpreis ermöglichen müssen.
Ab wann gilt die einheitliche Kennzeichnung auf Verpackungen?
Frühestens ab dem 12.08.2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der Durchführungsrechtsakte müssen Verpackungen eine harmonisierte Kennzeichnung zur Materialzusammensetzung tragen. Irreführende Umweltkennzeichnungen sind verboten.
Welche PFAS-Grenzwerte gelten für Lebensmittelverpackungen?
Seit 12.08.2026 höchstens 25 ppb je Einzelsubstanz und 250 ppb in Summe, dazu 50 ppm für PFAS einschließlich polymerer PFAS.
Quellen
- Acqua Reaper: Produktspezifikationen, 14.09.26.
- Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt: Packaging waste (Regulation (EU) 2025/40), abgerufen 16.09.26. environment.ec.europa.eu
- Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN): Europäische Verpackungsverordnung ab heute wirksam (Pressemitteilung Nr. 097/26), 12.08.26. bundesumweltministerium.de
- Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN): FAQ Einweg und Mehrweg, Stand 22.01.25. bundesumweltministerium.de
- Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK): Merkblatt: Die neue europäische Verpackungsverordnung – VO (EU) 2025/40, abgerufen 16.09.26. dihk.de
- Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG): Protecting the German deposit system: amendments to the draft Packaging Implementation Act necessary, 13.01.26. dpg-pfandsystem.de
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 207: Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG), §§ 11, 44–47, ausgegeben 17.07.26. recht.bund.de
- Umweltbundesamt: Anteil von Getränken in Mehrwegverpackungen leicht gesunken, 19.02.24. umweltbundesamt.de
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