Zuckerersatz im Überblick: Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe
Zuckerersatz im Überblick: alle in der EU zugelassenen Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe mit E-Nummer, Süßkraft und EFSA-Tagesdosis.
Wer Zuckerersatz sucht, landet bei den Süßungsmitteln. In der EU sind 14 Süßstoffe und 8 Zuckeraustauschstoffe zugelassen – von Aspartam und Sucralose bis Erythrit und Xylit. Alle sind Zusatzstoffe mit E-Nummer, die eine Zulassung brauchen und nur in bestimmten Lebensmitteln und Mengen eingesetzt werden dürfen. Hier findest du alle Stoffe in zwei Tabellen, die aktuellen Bewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und wie du Süßungsmittel auf dem Etikett erkennst.
Süßstoff oder Zuckeraustauschstoff: der Unterschied
- Süßstoffe liefern praktisch keine Kalorien und sind bis zu rund 37.000-mal süßer als Haushaltszucker. Viele wurden in der EU schon zwischen 1960 und 1990 zugelassen. Weil einzelne Süßstoffe nicht immer rund schmecken, werden sie oft kombiniert.
- Zuckeraustauschstoffe, auch Zuckeralkohole genannt, haben mit etwa 2,4 Kilokalorien je Gramm gut die Hälfte der Energie von Zucker; Erythrit liefert keine Kalorien. In größeren Mengen können sie abführend wirken.
- Beide verursachen laut Verbraucherzentrale keine Karies. Für Bio-Lebensmittel sind weder Süßstoffe noch Zuckeraustauschstoffe zugelassen.
Die Süßkraft gibt an, wie süß ein Stoff im Vergleich zu Haushaltszucker schmeckt. Bei Aspartam mit 200-facher Süßkraft reichen laut Verbraucherzentrale Hamburg 0,05 g, um so süß zu schmecken wie 10 g Zucker.
Die 14 zugelassenen Süßstoffe
| E-Nummer | Name | Süßkraft (× Zucker) | ADI (mg je kg Körpergewicht) |
|---|---|---|---|
| E 950 | Acesulfam K | 200 | 15 – EFSA 2025, vorher 9 |
| E 951 | Aspartam | 200 | 40 – von EFSA und WHO bestätigt |
| E 952 | Cyclamat | 30–50 | 7 |
| E 954 | Saccharin | 500 | 9 – EFSA 2024, vorher 5 |
| E 955 | Sucralose | 500–600 | 15 – EFSA 2026 unverändert |
| E 957 | Thaumatin | 2.000–3.000 | nicht festgelegt |
| E 959 | Neohesperidin DC | 400–600 | 5 |
| E 960a | Steviolglycoside aus Stevia | 200–450 | 4 (als Steviol) |
| E 960b | Steviolglycoside aus Fermentation | – | – |
| E 960c | Enzymatisch hergestellte Steviolglycoside | 200–450 | 4 (als Steviol) |
| E 960d | Glycosylierte Steviolglycoside | – | 4 (als Steviol) |
| E 961 | Neotam | 7.000–13.000 | 10 – EFSA 2025, vorher 2 |
| E 962 | Aspartam-Acesulfam-Salz | 350 | ADI von Aspartam und Acesulfam K gelten |
| E 969 | Advantam | bis 37.000 | 5 |
Der ADI (Acceptable Daily Intake) ist die Menge, die ein Mensch lebenslang täglich aufnehmen kann, ohne dass gesundheitliche Folgen zu erwarten sind. Mehrere Süßstoffe hat die EFSA zuletzt neu bewertet: Bei Acesulfam K, Saccharin und Neotam hob sie den ADI an, bei Sucralose ließ sie ihn unverändert.
Die 8 Zuckeraustauschstoffe
| E-Nummer | Name | Besonderheit |
|---|---|---|
| E 420 | Sorbit, Sorbitsirup | bei empfindlichen Personen schon in kleinen Mengen abführend |
| E 421 | Mannit | auch nach dem Erhitzen geschmacksstabil |
| E 953 | Isomalt | etwa halb so süß wie Zucker |
| E 964 | Polyglycitolsirup | – |
| E 965 | Maltit | – |
| E 966 | Lactit | je nach Herstellung tierische Bestandteile möglich |
| E 967 | Xylit (Birkenzucker) | etwa so süß wie Zucker |
| E 968 | Erythrit | rund 70 % der Süßkraft von Zucker, liefert keine Energie; ADI 0,5 g je kg Körpergewicht (EFSA 2023) |
Für Zuckeraustauschstoffe gibt es meist keine Höchstmengen in einzelnen Lebensmitteln; sie dürfen „quantum satis“, also so viel wie nötig, eingesetzt werden. Personen mit Fruktoseintoleranz sollten laut Verbraucherzentrale Hamburg Sorbit, Mannit, Isomalt, Maltit, Lactit und Xylit meiden.
Erythrit: was die EFSA 2023 festgestellt hat
Für Erythrit (E 968) hat die EFSA in ihrer Neubewertung vom 20.12.2023 einen ADI von 0,5 g je Kilogramm Körpergewicht pro Tag festgelegt – als Schutz vor der abführenden Wirkung – und sieht nach den aktuellen Daten keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Verzehr erythrithaltiger Lebensmittel und einem erhöhten Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Wie Erythrit hergestellt wird und was auf dem Etikett stehen muss, liest du im Artikel Erythrit.
Aspartam: möglicherweise krebserregend?
2023 stufte die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) Aspartam als „möglicherweise krebserregend“ ein (Gruppe 2B), auf Basis begrenzter Evidenz. Diese Einstufung beschreibt, wie stark die Belege sind, nicht, wie hoch das Risiko bei einer bestimmten Menge ist. Das Expertengremium von WHO und FAO (JECFA) sah keinen Grund, den ADI von 40 mg je kg Körpergewicht zu ändern. Ein Erwachsener mit 70 kg müsste mehr als 9 bis 14 Dosen eines Getränks mit 200 bis 300 mg Aspartam am Tag trinken, um ihn zu überschreiten.
Auch die EFSA kam bei ihrer Bewertung des Aspartam-Acesulfam-Salzes im September 2026 zu dem Ergebnis, dass die verfügbaren Daten keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen der heutigen Aspartam-Aufnahme und Krebs stützen. Menschen mit Phenylketonurie (PKU) dürfen Aspartam nicht verzehren, weil es Phenylalanin enthält.
Stevia: natürlich süß?
Die Stevia-Pflanze selbst ist in der EU als Lebensmittel nicht erlaubt, Teemischungen ausgenommen. Zugelassen sind Steviolglycoside als Süßstoff E 960. Sie werden in einem mehrstufigen chemischen Verfahren aus den Blättern gewonnen. Ihre Süße setzt langsam ein und hat einen lakritzartig-bitteren Beigeschmack, deshalb werden sie oft mit anderen Süßungsmitteln oder Zucker kombiniert. Den ADI von 4 mg je kg Körpergewicht hat die EFSA 2024 bestätigt.
Süßstoffe und Abnehmen: die WHO-Empfehlung
Die Weltgesundheitsorganisation rät seit 2023 davon ab, Süßstoffe zur Gewichtskontrolle einzusetzen. Laut einer systematischen Übersichtsarbeit bringen sie langfristig keinen Vorteil beim Abbau von Körperfett. Die Empfehlung gilt auch für Stevia, nicht aber für Zuckeralkohole wie Erythrit – und nicht für Menschen mit bestehendem Diabetes. Die WHO stuft sie als bedingte Empfehlung ein. Ihr Rat: die Süße in der Ernährung insgesamt zu reduzieren, am besten schon früh im Leben.
So erkennst du Süßungsmittel auf dem Etikett
- Im Zutatenverzeichnis steht der Klassenname „Süßungsmittel“ mit dem Namen oder der E-Nummer.
- Bei der Bezeichnung des Lebensmittels steht der Hinweis „mit Süßungsmittel(n)“.
- Enthält ein Produkt Aspartam, muss „Enthält Aspartam (eine Phenylalaninquelle)“ oder „Enthält eine Phenylalaninquelle“ darauf stehen.
- Bei mehr als 10 % zugesetzten Zuckeraustauschstoffen muss der Hinweis „Kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“ auf dem Etikett stehen.
Und bei Acqua Reaper?
In keiner unserer sechs Sorten stecken Süßungsmittel – weder Süßstoffe noch Zuckeraustauschstoffe. Die Sorten mit Geschmack haben 0 g Zucker je 100 ml. Den Geschmack geben natürliche Aromen und Citronensäure. Warum wir auf beides verzichten, steht auf unserer Seite Zuckerfrei ohne Süßstoff. Ob Zucker oder Süßstoff die bessere Wahl ist, beleuchtet der Artikel Zucker oder Süßstoff?
Häufige Fragen
Was ist Zuckerersatz?
Meist sind Süßungsmittel gemeint: zugelassene Zusatzstoffe mit E-Nummer. Die EU unterscheidet 14 Süßstoffe und 8 Zuckeraustauschstoffe.
Wie viel Süßstoff am Tag ist unbedenklich?
Das hängt vom Stoff ab. Die EFSA nennt je Kilogramm Körpergewicht zum Beispiel 40 mg Aspartam, 15 mg Sucralose oder Acesulfam K und 4 mg Steviol.
Wie bewertet die EFSA Erythrit?
Seit 2023 gilt ein ADI von 0,5 g je kg Körpergewicht, wegen der abführenden Wirkung. Einen ursächlichen Zusammenhang mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen sieht die EFSA nach aktuellem Stand nicht belegt.
Ist Aspartam krebserregend?
Die IARC stufte Aspartam 2023 als „möglicherweise krebserregend“ (Gruppe 2B) ein, auf Basis begrenzter Evidenz; der ADI von 40 mg je kg blieb unverändert. Die EFSA sieht keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen der heutigen Aufnahme und Krebs belegt.
Welchen Süßstoff sollte man meiden?
Eine allgemeine Liste gibt es nicht. Bei Phenylketonurie ist Aspartam tabu. Bei Fruktoseintoleranz rät die Verbraucherzentrale Hamburg, mehrere Zuckeraustauschstoffe wie Sorbit oder Xylit zu meiden.
Ist Stevia ein natürlicher Süßstoff?
Zugelassen sind nicht die Blätter, sondern Steviolglycoside (E 960), die in einem mehrstufigen chemischen Verfahren gewonnen werden.
Quellen
- Neubewertung von Erythrit (E 968) als Lebensmittelzusatzstoff | EFSA (efsa.europa.eu, 20.12.2023), abgerufen am 28.10.2026. efsa.europa.eu
- Acqua Reaper: Produktetiketten, 07–08/26.
- Verbraucherzentrale Hamburg: Süßungsmittel – Süße ohne Reue?, Stand 30.07.26. vzhh.de
- Verbraucherzentrale: Süßungsmittel: Was sind Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe?, Stand 26.06.25. verbraucherzentrale.de
- Verbraucherzentrale: Stevia – zuckerfreie Süße mit fraglichem natürlichem Image, Stand 26.08.25. verbraucherzentrale.de
- EFSA Panel on Food Additives and Flavourings (FAF): Re-evaluation of erythritol (E 968) as a food additive, EFSA Journal 2023, 20.12.23. doi.org
- EFSA Panel on Food Additives and Flavourings (FAF): Re-evaluation of acesulfame K (E 950) as food additive, EFSA Journal 2025, 30.04.25. doi.org
- EFSA Panel on Food Additives and Flavourings (FAF): Re-evaluation of saccharin and its sodium, potassium and calcium salts (E 954) as food additives, EFSA Journal 2024, 15.11.24. doi.org
- EFSA Panel on Food Additives and Flavourings (FAF): Re-evaluation of neotame (E 961) as food additive, EFSA Journal 2025, 04.07.25. doi.org
- EFSA: Re-evaluation of sucralose (E 955) as a food additive, EFSA Journal 2026, veröffentlicht 17.02.26. doi.org
- EFSA (Plain Language Summary; EFSA Journal doi:10.2903/j.efsa.2026.10259): Re-evaluation of salt of aspartame-acesulfame (E 962) as food additive, 10.09.26. efsa.europa.eu
- EFSA Panel on Food Additives and Flavourings (FAF): Scientific opinion on the extension of the authorisation of use of the food additive steviol glycosides (E 960a–d) and the modification of the acceptable daily intake (ADI) for steviol, EFSA Journal 2024, 04.11.24. efsa.europa.eu
- World Health Organization (WHO), IARC, JECFA: Aspartame hazard and risk assessment results released, 14.07.23. who.int
- World Health Organization (WHO): WHO advises not to use non-sugar sweeteners for weight control in newly released guideline, 15.05.23. who.int
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