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Zuckerfrei ohne Süßstoff

Cola Zero ungesund? Die Zutaten von Zero-Getränken erklärt

Ist Cola Zero ungesund? Welche Zutaten in Zero-Getränken stecken und was WHO, Krebsforschungsagentur und Verbraucherzentrale dazu sagen – sachlich erklärt.

Ist Cola Zero ungesund? Ein pauschales Urteil fällt keine Fachstelle – zu den einzelnen Zutaten gibt es aber klare Bewertungen. Zuckerfreie koffeinhaltige Limonaden werden mit Süßungsmitteln angeboten, und für diese Süßungsmittel gelten Zulassungen, Höchstmengen und Kennzeichnungspflichten. Dieser Ratgeber erklärt die typischen Zutaten, die Einschätzungen von WHO und Internationaler Krebsforschungsagentur zu Aspartam und wie du ein Etikett liest. Konkrete Produkte bewerten wir nicht; maßgeblich ist immer das Zutatenverzeichnis auf der jeweiligen Dose.

Was „Zero“ auf dem Etikett heißt

Zero-Getränke gibt es, weil gezuckerte Limonaden viel Zucker liefern: Eine Dose zuckergesüßter Softdrink kann laut WHO bis zu 40 g freie Zucker enthalten, während WHO und DGE für freie Zucker insgesamt weniger als 10 % der Energiezufuhr empfehlen – bei 2.000 kcal höchstens 50 g am Tag.

„Zero“ ist eine Werbeaussage. Rechtlich festgelegt ist, wann ein Getränk als „zuckerfrei“ beworben werden darf: mit höchstens 0,5 g Zucker je 100 ml. Über Süßungsmittel sagt diese Angabe nichts. Ob welche enthalten sind, zeigen das Zutatenverzeichnis und der Hinweis „mit Süßungsmittel(n)“.

Welche Zutaten in Zero-Limonaden typisch sind

Die Leitsätze für Erfrischungsgetränke beschreiben, was in Limonaden üblich ist:

  • Wasser und Kohlensäure als Basis.
  • Aromen – Limonaden enthalten mindestens Aromaextrakte oder natürliche Aromen.
  • Etwas für den süßen Geschmack, zum Beispiel Zuckerarten oder Süßungsmittel. Bei brennwertverminderten Limonaden kann zugesetzter Zucker teilweise oder ganz durch Süßungsmittel ersetzt werden.
  • Farbstoff Zuckerkulör – üblich bei koffeinhaltigen Limonaden und den geschmacklich entsprechenden koffeinfreien Varianten.
  • Zitronensäure.
  • Koffein bei koffeinhaltigen Limonaden: Die meisten Colagetränke enthalten etwa 100 mg Koffein je Liter.

Welche Zutaten ein bestimmtes Getränk genau enthält, steht nur auf seinem Etikett.

Süßungsmittel: zugelassen, aber mit Höchstmengen

Süßungsmittel sind Zusatzstoffe. Sie dürfen nur in bestimmten Lebensmitteln und mit Höchstmengen eingesetzt werden; zugrunde liegt der ADI-Wert – die Menge, die ein Mensch lebenslang täglich aufnehmen kann, ohne dass gesundheitliche Folgen zu erwarten sind. Süßstoffe sind praktisch kalorienfrei und können 30- bis 37.000-mal süßer sein als Haushaltszucker.

Auf der Verpackung stehen sie mit dem Klassennamen „Süßungsmittel“ und ihrem Namen oder ihrer E-Nummer; zusätzlich muss „mit Süßungsmittel(n)“ in Verbindung mit der Produktbezeichnung stehen. Für Aspartam gilt eine eigene Pflicht: „Enthält Aspartam (eine Phenylalaninquelle)“ oder „Enthält eine Phenylalaninquelle“.

Drei Süßstoffe, die oft in Softdrinks stecken

Die Verbraucherzentrale Hamburg beschreibt alle 14 in der EU zugelassenen Süßstoffe. Drei davon nennt sie typischerweise auch für Softdrinks:

SüßstoffSüßkraft im Vergleich zu ZuckerADI je kg KörpergewichtLaut Verbraucherzentrale Hamburg
Acesulfam K (E 950)200-fach15 mgADI 2025 von 9 auf 15 mg angehoben; ein Kind von etwa 6 Jahren und 22 kg kann ihn mit knapp 1 Liter zuckerfreiem Softdrink überschreiten
Aspartam (E 951)200-fach40 mgKinder können den ADI mit 1,5 Litern Softdrink überschreiten; bei Phenylketonurie nicht erlaubt
Sucralose (E 955)500- bis 600-fach15 mgKinder können den ADI mit rund 1 Liter Softdrink überschreiten; 2026 von der EFSA ohne Änderung neu bewertet

Acesulfam K und Sucralose werden vom Körper unverändert ausgeschieden und gelangen über Kläranlagen in Gewässer; das Umweltbundesamt hat beide 2024 als relevante Spurenstoffe eingestuft.

Aspartam: was WHO und Krebsforschungsagentur 2023 gesagt haben

Im Juli 2023 haben die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) und der gemeinsame Sachverständigenausschuss von WHO und FAO für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) ihre Bewertungen zu Aspartam veröffentlicht:

  • IARC: Aspartam ist „möglicherweise krebserregend für den Menschen“ (Gruppe 2B), gestützt auf begrenzte Hinweise beim Menschen. Diese Einstufung beschreibt, wie stark die Hinweise sind – nicht, wie hoch das Risiko bei einer bestimmten Aufnahmemenge ist.
  • JECFA: Der ADI von 0 bis 40 mg je Kilogramm Körpergewicht bleibt; innerhalb dieser Grenze ist der Verzehr laut Ausschuss sicher.
  • Zum Einordnen: Enthält eine Dose eines Diät-Softdrinks 200 oder 300 mg Aspartam, müsste ein Erwachsener mit 70 kg mehr als 9 bis 14 Dosen am Tag trinken, um den ADI zu überschreiten – ohne weitere Aspartamquellen gerechnet.

Beide Stellen fordern mehr und bessere Studien. Einen ausführlichen Faktencheck zu Süßstoffen und Krebs findest du unter Süßstoff krebserregend?.

Die WHO-Leitlinie zu Süßstoffen

Unabhängig von einzelnen Stoffen rät die WHO seit Mai 2023 davon ab, Süßstoffe zur Kontrolle des Körpergewichts oder zur Senkung des Risikos nichtübertragbarer Krankheiten einzusetzen. Nach ihrer Auswertung bringen Süßstoffe langfristig keinen Vorteil beim Abbau von Körperfett. Die Empfehlung ist als „bedingt“ eingestuft und gilt nicht für Menschen mit bestehendem Diabetes. Die Verbraucherzentrale Hamburg fasst die Lage so zusammen: Kurzfristig könnten Süßstoffe beim Abnehmen helfen, langfristig steige aber das Risiko für Gewichtszunahme – die eingesparten Kalorien würden meist durch andere Lebensmittel wieder ausgeglichen. Zu den Auswirkungen von Süßstoffen auf Kinder gibt es nur wenige Studien. Zucker und Süßstoffe im Vergleich erklärt der Ratgeber Zucker oder Stevia?.

Koffein in Cola-Getränken

Ein Cola-Getränk in der 330-ml-Dose enthält laut Bundesinstitut für Risikobewertung rund 35 mg Koffein. Die meisten Colagetränke liegen bei etwa 100 mg je Liter und brauchen deshalb den Hinweis „Erhöhter Koffeingehalt“ nicht, der erst ab 150 mg je Liter Pflicht ist. Für Kinder und Jugendliche gelten laut EFSA 3 mg Koffein je Kilogramm Körpergewicht als unbedenklich. Die Werte anderer Getränke stehen in der Koffein-Tabelle.

Cola Zero ungesund? Was der Start von Paulaner Cola Zero zeigt

Das zuckerfreie Regal wächst weiter. Laut Pressemitteilung der Paulaner Brauerei Gruppe vom 28.10.2026 bringt das Münchner Unternehmen im Januar 2027 Paulaner Cola Zero deutschlandweit auf den Markt – im Getränke- und Lebensmitteleinzelhandel sowie in der Gastronomie, in den gängigen Gebindeformen. Die zuckerfreie Variante ergänzt die klassische Paulaner Cola, die seit dem Marktstart im Frühjahr 2026 verkauft wird. Der Branchendienst lebensmittelzeitung.net meldete den Schritt am 28.10.2026.

Dass sich das lohnen soll, begründet das Unternehmen mit dem Markt: Zero-Varianten machen nach seinen Angaben rund 36 Prozent des deutschen Cola-Marktes aus, das Segment verzeichne zweistellige Wachstumsraten, und rund ein Drittel der deutschen Haushalte kaufe zuckerfreie Cola. CEO Jörg Biebernick sagt dazu, man arbeite schon seit Langem an zuckerfreien und zuckerreduzierten Produkten und brauche dafür keine staatlichen Steuervorgaben.

Für dich ändert so eine Markteinführung an der Beurteilung nichts: „zuckerfrei“ sagt nur etwas über den Zuckergehalt, nicht über Süßungsmittel. Ob ein Getränk welche enthält, zeigen das Zutatenverzeichnis und der Hinweis „mit Süßungsmittel(n)“ in Verbindung mit der Produktbezeichnung. Bei Aspartam steht zusätzlich „Enthält Aspartam (eine Phenylalaninquelle)“ oder „Enthält eine Phenylalaninquelle“ auf dem Etikett.

Bei uns gibt es keine Cola. Unsere Sorten mit Geschmack kommen ohne Zucker und ohne Süßstoff aus – laut Zutatenverzeichnis enthalten sie:

  • Pink Grapefruit: Wasser, Kohlensäure, natürliches Grapefruit-Aroma, Säuerungsmittel Citronensäure.
  • Lime & Mint: Wasser, Kohlensäure, natürliches Limetten-Aroma, Säuerungsmittel Citronensäure, natürliches Pfefferminz-Aroma.
  • Citrus: Wasser, Kohlensäure, Säuerungsmittel Citronensäure, natürliches Zitrus-Aroma.

Alle drei haben 1 kcal je 100 ml und schmecken nicht süß wie eine Limonade. Die Frage nach Süßungsmitteln stellt sich bei ihnen damit gar nicht erst.

Zero, light oder ganz ohne Süße?

Wer weder Zucker noch Süßungsmittel möchte, hat zwei Wege. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt als Getränk am besten Wasser oder andere kalorienfreie Getränke wie ungesüßten Tee. Und es gibt Getränke mit Geschmack ohne Süße: Unsere Sorten Pink Grapefruit, Lime & Mint und Citrus enthalten 0 g Zucker je 100 ml und laut Zutatenverzeichnis keine Süßungsmittel; der Geschmack kommt aus natürlichen Aromen, dazu kommt Citronensäure. Sie schmecken deshalb nicht süß wie eine Limonade – und sollen das auch nicht.

Mehr dazu im Ratgeber Zuckerfrei ohne Süßstoff.

Häufige Fragen

Ist Cola Zero ungesund?

Ein pauschales Urteil gibt keine Fachstelle ab. Die Süßungsmittel in Zero-Getränken sind zugelassen und nur mit Höchstmengen erlaubt. Die WHO rät aber davon ab, Süßstoffe zur Gewichtskontrolle einzusetzen. Für Aspartam hat die JECFA den ADI von 40 mg je kg Körpergewicht bestätigt.

Was ist in Cola Zero drin?

Die genaue Zusammensetzung steht auf dem Etikett. Typisch für koffeinhaltige Limonaden sind laut Leitsätzen Wasser, Kohlensäure, Aromen, Zuckerkulör und Zitronensäure; in zuckerfreien Varianten ersetzen Süßungsmittel den Zucker.

Wie viele Dosen eines Diät-Softdrinks sind zu viel?

Die WHO rechnet so: Bei 200 oder 300 mg Aspartam je Dose müsste ein Erwachsener mit 70 kg mehr als 9 bis 14 Dosen am Tag trinken, um den ADI zu überschreiten – ohne weitere Aspartamquellen.

Ist Aspartam krebserregend?

Die IARC stuft Aspartam als „möglicherweise krebserregend“ ein (Gruppe 2B), auf Grundlage begrenzter Hinweise; die Einstufung sagt nichts über das Risiko bei einer bestimmten Menge. Die JECFA hält den Verzehr innerhalb von 40 mg je kg Körpergewicht am Tag für sicher.

Sind Zero-Getränke für Kinder geeignet?

Dazu gibt es laut Verbraucherzentrale Hamburg nur wenige Studien. Sie rechnet vor, dass ein Kind von etwa 6 Jahren und 22 kg den ADI von Acesulfam K schon mit knapp 1 Liter zuckerfreiem Softdrink überschreiten kann. Koffeinhaltige Colas enthalten zudem Koffein; für Kinder gelten laut EFSA 3 mg je kg Körpergewicht als unbedenklich.

Warum steht „enthält eine Phenylalaninquelle“ auf der Dose?

Das ist bei Aspartam Pflicht: „Enthält Aspartam (eine Phenylalaninquelle)“ oder „Enthält eine Phenylalaninquelle“.

Hat Cola Zero Koffein?

Koffeinhaltige Colas enthalten meist etwa 100 mg Koffein je Liter. Ob und wie viel eine bestimmte Sorte enthält, steht im Zutatenverzeichnis.

Gibt es Getränke ohne Zucker und ohne Süßstoff?

Ja: Wasser und ungesüßter Tee, wie sie die DGE empfiehlt. Mit Geschmack zum Beispiel Pink Grapefruit, Lime & Mint und Citrus von Acqua Reaper – 0 g Zucker, keine Süßungsmittel im Zutatenverzeichnis.

Wasser mit Geschmack ohne Süßstoff

Quellen

  1. Sortimentserweiterung: Paulaner bringt Cola als Zero-Variante (lebensmittelzeitung.net, 28.10.2026), abgerufen am 29.10.2026. lebensmittelzeitung.net
  2. Paulaner baut Cola-Geschäft aus und bringt Cola Zero auf den Markt | Presseportal (presseportal.de, 28.10.2026), abgerufen am 29.10.2026. presseportal.de
  3. Paulaner baut Cola-Geschäft aus und bringt Cola Zero auf den Markt (about-drinks.com, 28.10.2026), abgerufen am 29.10.2026. about-drinks.com
  4. Süßungsmittel: Was sind Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe? (verbraucherzentrale.de), abgerufen am 29.10.2026. verbraucherzentrale.de
  5. Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission: Leitsätze für Erfrischungsgetränke, Neufassung vom 10.04.24, BAnz AT 16.05.24 B3. deutsche-lebensmittelbuch-kommission.de
  6. Europäische Kommission: Nutrition claims (Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006), abgerufen 16.09.26. food.ec.europa.eu
  7. Verbraucherzentrale: Süßungsmittel: Was sind Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe?, Stand 26.06.25. verbraucherzentrale.de
  8. Verbraucherzentrale Hamburg: Süßungsmittel – Süße ohne Reue?, Stand 30.07.26. vzhh.de
  9. World Health Organization (WHO): WHO calls on countries to reduce sugars intake among adults and children, 04.03.15. who.int
  10. DAG, DDG und DGE: Konsensuspapier: Quantitative Empfehlung zur Zuckerzufuhr in Deutschland, Dezember 2018. dge.de
  11. World Health Organization (WHO), IARC, JECFA: Aspartame hazard and risk assessment results released, 14.07.23. who.int
  12. World Health Organization (WHO): WHO advises not to use non-sugar sweeteners for weight control in newly released guideline, 15.05.23. who.int
  13. Lebensmittelklarheit (Verbraucherzentrale Bundesverband): Koffeinhinweis ist nicht für alle Lebensmittel Pflicht, Stand 19.06.26. lebensmittelklarheit.de
  14. Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Fragen und Antworten zu Koffein und koffeinhaltigen Lebensmitteln, einschließlich Energy Drinks, FAQ vom 05.01.26. bfr.bund.de
  15. Deutsche Gesellschaft für Ernährung: Am besten Wasser trinken, abgerufen 16.09.26. dge.de
  16. Acqua Reaper: Produktetiketten, Stand 07/26.

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Hand mit schwarzen Nägeln hält eine Dose Pink Grapefruit