Zuckersteuer: Was geplant ist und wen sie trifft
Zuckersteuer in Deutschland: Stand der Pläne, Stufen je Zuckergehalt, Streit um Zero-Getränke – und was das für Getränke ohne Zucker und Süßstoff heißt.
Die Zuckersteuer auf zuckergesüßte Getränke hat eine wichtige Hürde genommen. Laut G+G (AOK) vom 14.10.2026 hat sich die schwarz-rote Koalition auf eine Zuckergetränkesteuer geeinigt; das Bundeskabinett beschloss den Kompromiss am selben Tag als Formulierungshilfe. Die Einführung soll demnach am 1. Juli 2027 erfolgen, der Tarif soll zwei Stufen haben. Der Beschluss des Bundestages steht laut G+G noch aus. Hier ist der Stand – mit Datum und Quelle zu jeder Angabe.
Zuckersteuer in Deutschland: der Stand in fünf Punkten
- Kabinettsbeschluss am 14.10.2026: Laut G+G (AOK) hat das Bundeskabinett den Kompromiss der Koalition zur Zuckergetränkesteuer als Formulierungshilfe beschlossen.
- Start am 1. Juli 2027: So nennen es G+G und die Verbraucherzentrale Hamburg (beide 14.10.2026). Die Bundesregierung schreibt, die Steuer solle ab Juli 2027 wirken.
- Zwei Stufen: 26 Cent je Liter bei fünf bis unter acht Gramm Zucker je 100 Milliliter, 32 Cent je Liter ab acht Gramm (G+G, 14.10.2026). Die zuvor vom Bundesfinanzministerium angestrebte dritte Stufe ist gestrichen.
- Ausnahmen: Schorlen, Zero-Getränke, alkoholhaltige Getränke und deren Alternativen oder Haferdrinks bleiben laut G+G von der Verbrauchsteuer ausgenommen.
- Noch offen: Der Beschluss des Bundestages steht laut G+G noch aus. Die Befreiung für unabhängige Produzenten bis eine Million Liter bedarf zudem einer EU-Genehmigung.
Was davor galt, steht in diesem Artikel weiter als Vorgeschichte: der Kabinettsbeschluss vom 29.04.26 mit einem Start ab 2028 und die Eckpunkte des Finanzministeriums mit drei Stufen. Diese Angaben sind durch den Beschluss vom 14.10.2026 überholt.
Wie hoch soll die Zuckersteuer sein?
Laut G+G (AOK) vom 14.10.2026 sieht die im Kabinett beschlossene Formulierungshilfe einen zweistufigen Steuertarif vor. Die Verbraucherzentrale Hamburg nennt am selben Tag dieselbe Staffelung.
| Stufe | Gesamtzuckergehalt | Steuer |
|---|---|---|
| Stufe 1 | fünf bis unter acht Gramm je 100 Milliliter | 26 Cent je Liter |
| Stufe 2 | ab acht Gramm je 100 Milliliter | 32 Cent je Liter |
| Sirupe und Konzentrate | nach dem auf der Verpackung angegebenen Mischverhältnis | gemäß den Stufentarifen |
| Getränke mit Süßungsmitteln | – | ausgenommen |
Zu den Preisen schreibt die Bundesregierung: Hersteller, Großhändler und Verkaufsstellen sind grundsätzlich frei in ihrer Preisgestaltung. Die Zuckergetränkesteuer sei als Verbrauchsteuer so angelegt, dass die steuerliche Belastung auf die Endkunden übertragen werde. Für Getränke mit einem gewissen Zuckergehalt sei mit Preissteigerungen „im zweistelligen Cent-Bereich“ zu rechnen.
Vorgeschichte: Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hatte eine dritte Stufe mit einer hohen Besteuerung für stark zuckerhaltige Getränke angestrebt. Laut G+G ist sie mit dem Kompromiss gestrichen; Bundeskanzler Friedrich Merz hatte dieser Idee zuvor eine Absage erteilt. Die zweistufige Lösung entspricht der Empfehlung der Finanzkommission Gesundheit aus deren Bericht im März. Die früher hier beschriebenen drei Stufen ab 4,5, 7 und 10 Gramm je 100 Milliliter sind damit überholt.
Auf welche Getränke fällt die Zuckersteuer an?
Gemeint sind laut G+G (14.10.2026) vor allem Limonaden, Cola, Energydrinks, Säfte mit Zuckerzusatz oder Eistees. Sirupe und Konzentrate sollen anhand des auf der Verpackung angegebenen Mischverhältnisses gemäß den Stufentarifen besteuert werden.
Die Bundesregierung beschreibt den Kreis so: Die Zuckergetränkesteuer betrifft Getränke ab einem bestimmten Gesamtzuckergehalt, zum Beispiel Limonaden, Eistees, Energydrinks oder Fruchtnektar. Sie soll auch zuckerhaltigen Sirup und entsprechende Konzentrate erfassen. Die Verbraucherzentrale Hamburg nennt am 14.10.2026 Limonaden, Eistees, Energydrinks und Fruchtsaftgetränke mit Zuckerzusatz.
Nicht betroffen sein sollen nach Angaben der Bundesregierung: alkoholhaltige Getränke, entsprechende alkoholfreie Alternativen und Mischgetränke auf dieser Basis, Milch, Hafer- und Reisdrinks sowie entsprechende Mischgetränke, reine Frucht- und Gemüsesäfte, reines Frucht- und Gemüsesaftkonzentrat, ungesüßte Schorlen sowie Getränke, die mit Süßungsmitteln gesüßt sind. Die Verbraucherzentrale Hamburg nennt am 14.10.2026 zusätzlich alkoholfreie Biere und alkoholfreie Alternativen wie Frucht- und Schaumweine oder Cocktails.
Die Verbraucherzentrale Hamburg kritisiert diese Ausnahme: Sie befürchtet ein Schlupfloch, weil aus einer Limonade „plötzlich ein alkoholfreier Fruchtwein werden“ könnte. Das müsse dringend geprüft werden.
Zuckersteuer und Zero-Getränke mit Süßstoff
Zero-Getränke sollen nach dem Kabinettskompromiss ausgenommen bleiben. G+G führt sie am 14.10.2026 ausdrücklich in der Liste der Ausnahmen auf. Die Verbraucherzentrale Hamburg schreibt am selben Tag, Getränke mit Süßungsmitteln, also sogenannte Zero-Getränke, würden nicht zusätzlich besteuert. Auch die Bundesregierung nennt Getränke, die mit Süßungsmitteln gesüßt sind, unter den Ausnahmen.
Vorgeschichte: Im Arbeitspapier des Finanzministeriums sollten auch Getränke mit Süßstoffen 26 Cent je Liter kosten. Das Landwirtschaftsministerium warnte, eine Steuer auf Süßungsmittel mindere den Anreiz, Zucker durch solche Stoffe zu ersetzen. Am 26.08.26 räumte Finanzminister Klingbeil den Punkt ab: „Was keinen Sinn ergibt, ist eine Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke.“ Und: „Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen.“
Was in Zero-Getränken steckt, zeigt Zero-Getränke: was drinsteckt.
Ab wann gilt die Zuckersteuer?
Die Einführung soll am 1. Juli 2027 erfolgen. Das berichtet G+G (AOK) am 14.10.2026 zum Kabinettsbeschluss, und die Verbraucherzentrale Hamburg nennt am selben Tag ebenfalls den 1. Juli 2027. Die Bundesregierung schreibt, die Steuer solle ab Juli 2027 wirken.
Endgültig ist der Termin nicht: Der Beschluss des Bundestages steht laut G+G noch aus. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann hält den Starttermin Mitte 2027 für zu früh; er plädierte bei NTV für den 1. Januar 2028 als „Wunschtermin“: „Dann hätten die Unternehmen Zeit, die Rezepturen umzustellen.“ Auch die Verbraucherzentrale Hamburg verweist auf Stimmen, die eine Verschiebung auf den 1. Januar 2028 fordern.
Vorgeschichte: Das Kabinett hatte am 29.04.26 einen Start ab 2028 beschlossen, das Finanzministerium nannte später 2027, das Landwirtschaftsministerium lehnte 2027 ab. Diese Angaben sind durch den Beschluss vom 14.10.2026 überholt.
Wer soll Zuckersteuer zahlen – und was soll sie bringen?
Die Zuckergetränkesteuer ist nach Angaben der Bundesregierung als Verbrauchsteuer so angelegt, dass die steuerliche Belastung auf die Endkunden übertragen wird. Hersteller, Großhändler und Verkaufsstellen sind dabei grundsätzlich frei in ihrer Preisgestaltung.
Für kleine Betriebe gibt es Ausnahmen: Laut G+G (14.10.2026) bleiben kleine Hersteller verschont, wenn sie nicht mehr als 70.000 Liter jährlich produzieren. Neu am Kompromiss ist eine Befreiung für unabhängige Produzenten bis eine Million Liter; dazu bedarf es noch einer EU-Genehmigung. Die Verbraucherzentrale Hamburg hält diese Ausnahme für zu weit gefasst, weil damit deutlich weniger Produzenten erfasst würden.
Zu den Einnahmen schreibt G+G: Im kommenden Jahr soll die Steuer dem Staat 690 Millionen Euro einbringen, 2028 sollen es 925 Millionen Euro sein. Die Steuereinnahmen sollen laut G+G wie im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vereinbart in Teilen dazu genutzt werden, die Lücke im Gesundheitsfonds durch den geringeren Bundeszuschuss gegenzufinanzieren. Die Bundesregierung schreibt, die Einnahmen sollten dazu verwendet werden, die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung stabil zu halten. Die Verbraucherzentrale Hamburg weist darauf hin, dass Steuereinnahmen grundsätzlich in den allgemeinen Bundeshaushalt fließen und in der Regel nicht zweckgebunden sind.
Als Ziel nennt die Bundesregierung, einen Anreiz für Hersteller zu setzen, den Gesamtzuckergehalt in Getränken zu verringern. Laut Bundesfinanzministerium, zitiert bei G+G, soll die Verbrauchsteuer „die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, aber auch von Erwachsenen“ schützen. Die Versorgungskosten im Gesundheitssystem durch den erhöhten Konsum gezuckerter Getränke beziffert die Bundesregierung auf über zwei Milliarden Euro pro Jahr; G+G nennt rund 2,1 Milliarden Euro im Jahr.
Vorgeschichte: Nach dem Modell der FinanzKommission Gesundheit zahlt nicht der Verbraucher an der Kasse, sondern wer die Getränke in Verkehr bringt: inländische Hersteller, Lieferanten aus anderen EU-Staaten und Importeure aus Drittländern. Die zuvor genannten Einnahmen von rund 450 Millionen Euro im Jahr sind durch die Zahlen vom 14.10.2026 überholt.
Zuckersteuer in anderen Ländern
Großbritannien erhebt seit April 2018 eine Abgabe von 18 Pence je Liter auf Getränke mit mehr als 5 g Zucker je 100 ml und 24 Pence ab mehr als 8 g. Irland folgte am 01.05.18 mit 20 Cent je Liter ab 5 g und 30 Cent ab 8 g, Mexiko besteuert zuckerhaltige Getränke seit 2013 mit einem Peso je Liter. Insgesamt hatten 2023 mehr als 50 Staaten eine Steuer auf Softdrinks, in der EU unter anderem Belgien, Finnland, Frankreich, Kroatien, Lettland, Polen, Portugal, Spanien und Ungarn.
Hatte Deutschland schon einmal eine Zuckersteuer?
Ja. Preußen führte 1841 eine Zuckersteuer ein; abgeschafft wurde sie zum 01.01.93 mit dem Europäischen Binnenmarkt, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Die heutigen Pläne zielen anders als damals auf den Zuckergehalt von Getränken.
Zeitleiste
| Datum | Was passiert ist |
|---|---|
| 1841 | Preußen führt eine Zuckersteuer ein |
| 01.01.93 | Deutschland schafft die Zuckersteuer mit dem EU-Binnenmarkt ab |
| 04/18 | Großbritannien startet seine Abgabe auf zuckerhaltige Softdrinks |
| 29.04.26 | Kabinett beschließt: Abgabe auf zuckergesüßte Getränke ab 2028 (überholt) |
| 03.06.26 | Bundesregierung nennt im Bundestag rund 450 Mio. Euro erwartete Einnahmen (überholt) |
| 08/26 | Arbeitspapier des Finanzministeriums: drei Stufen, Start 2027, auch Getränke mit Süßstoffen (überholt) |
| 25.08.26 | Landwirtschaftsministerium widerspricht: zwei Stufen, Ausnahmen, nicht 2027 |
| 26.08.26 | Klingbeil schließt eine Steuer auf zuckerfreie Getränke aus |
| 14.10.26 | Bundeskabinett beschließt den Koalitionskompromiss als Formulierungshilfe: Einführung am 1. Juli 2027, zwei Stufen mit 26 und 32 Cent je Liter, dritte Stufe gestrichen (G+G) |
| 14.10.26 | Verbraucherzentrale Hamburg: Einigung der Bundesregierung, Inkrafttreten zum 1. Juli 2027, Befreiung für Betriebe bis eine Million Liter, EU-Kommission muss zustimmen |
| offen | Der Beschluss des Bundestages steht noch aus (G+G, 14.10.2026) |
Was das für Getränke ohne Zucker und Süßstoff heißt
Der Tarif soll laut G+G (14.10.2026) erst ab fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter greifen. Ein Getränk mit 0 g Zucker je 100 ml liegt unter dieser Schwelle. Getränke, die mit Süßungsmitteln gesüßt sind, sollen nach Angaben der Bundesregierung ohnehin ausgenommen bleiben. Verbindlich ist erst das Gesetz: Der Beschluss des Bundestages steht noch aus.
Die Sorten von Acqua Reaper enthalten laut Etikett keinen Zucker und keine Süßungsmittel:
- Still Water: Tafelwasser, ohne Kohlensäure; Zutaten: natürliches Mineralwasser. Ohne Zucker, Süßstoff, Aroma und Farbstoff.
- Sparkling Water: Tafelwasser, mit Kohlensäure; Zutaten: natürliches Mineralwasser, Kohlensäure. Ohne Zucker, Süßstoff, Aroma und Farbstoff.
- Citrus: Wasser, Kohlensäure, Säuerungsmittel Citronensäure, natürliches Zitrus-Aroma; 1 kcal je 100 ml.
- Lime & Mint: Wasser, Kohlensäure, natürliches Limetten-Aroma, Säuerungsmittel Citronensäure, natürliches Pfefferminz-Aroma; 1 kcal je 100 ml.
- Pink Grapefruit: Wasser, Kohlensäure, natürliches Grapefruit-Aroma, Säuerungsmittel Citronensäure; 1 kcal je 100 ml.
- Energy – schwarze Johannisbeere, Granatapfel: Energy Drink ohne Zucker und ohne Süßstoff, 1 kcal je 100 ml, Koffein 32,0 mg je 100 ml. Pflichthinweis: Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen (32 mg/100 ml).
Energydrinks nennen sowohl die Bundesregierung als auch G+G ausdrücklich als Beispiel für Getränke, die der Steuer unterliegen sollen. Maßgeblich ist dabei der Gesamtzuckergehalt.
Häufige Fragen
Wie hoch wird die Zuckersteuer?
Laut G+G (AOK) vom 14.10.2026 soll der Tarif zwei Stufen haben: 26 Cent je Liter bei fünf bis unter acht Gramm Zucker je 100 Milliliter und 32 Cent je Liter ab acht Gramm. Die Verbraucherzentrale Hamburg nennt am selben Tag dieselben Werte. Die zuvor vom Finanzministerium angestrebte dritte Stufe ist gestrichen.
Ab wann gilt die Zuckersteuer?
Die Einführung soll am 1. Juli 2027 erfolgen (G+G und Verbraucherzentrale Hamburg, 14.10.2026). Die Bundesregierung schreibt, die Steuer solle ab Juli 2027 wirken. Wann die Zuckersteuer tatsächlich kommt, hängt noch vom Bundestag ab: Dessen Beschluss steht laut G+G aus. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann plädierte bei NTV für den 1. Januar 2028.
Auf welche Getränke fällt die Zuckersteuer an?
Laut G+G vor allem auf Limonaden, Cola, Energydrinks, Säfte mit Zuckerzusatz oder Eistees. Die Bundesregierung nennt Getränke ab einem bestimmten Gesamtzuckergehalt, zum Beispiel Limonaden, Eistees, Energydrinks oder Fruchtnektar, dazu zuckerhaltigen Sirup und entsprechende Konzentrate. Sirupe und Konzentrate sollen nach dem auf der Verpackung angegebenen Mischverhältnis besteuert werden.
Welche Getränke sind ausgenommen?
Laut G+G (14.10.2026) etwa Schorlen, Zero-Getränke, alkoholhaltige Getränke und deren Alternativen oder Haferdrinks. Die Bundesregierung nennt außerdem Milch- und Reisdrinks sowie entsprechende Mischgetränke, reine Frucht- und Gemüsesäfte, reines Frucht- und Gemüsesaftkonzentrat und ungesüßte Schorlen. Die Verbraucherzentrale Hamburg führt zusätzlich alkoholfreie Biere und alkoholfreie Alternativen wie Frucht- und Schaumweine oder Cocktails auf.
Gilt die Zuckersteuer auch für Zero-Getränke mit Süßstoff?
Nach dem Kabinettskompromiss nicht. Zero-Getränke stehen laut G+G vom 14.10.2026 auf der Liste der Ausnahmen; die Verbraucherzentrale Hamburg schreibt, Getränke mit Süßungsmitteln würden nicht zusätzlich besteuert. Finanzminister Klingbeil hatte eine Steuer auf zuckerfreie Getränke schon am 26.08.26 ausgeschlossen.
Wer soll Zuckersteuer zahlen?
Die Steuer ist laut Bundesregierung als Verbrauchsteuer so angelegt, dass die steuerliche Belastung auf die Endkunden übertragen wird; Hersteller, Großhändler und Verkaufsstellen sind in ihrer Preisgestaltung grundsätzlich frei. Kleine Hersteller bleiben laut G+G verschont, wenn sie nicht mehr als 70.000 Liter jährlich produzieren. Neu ist eine Befreiung für unabhängige Produzenten bis eine Million Liter, für die noch eine EU-Genehmigung nötig ist.
In welchen Ländern gibt es eine Zuckersteuer?
Zum Beispiel in Großbritannien seit April 2018, in Irland seit Mai 2018 und in Mexiko seit 2013. 2023 hatten mehr als 50 Staaten eine Steuer auf Softdrinks, in der EU unter anderem Belgien, Frankreich, Polen, Portugal und Spanien. Laut Verbraucherzentrale Hamburg (14.10.2026) enthalten Getränke in Großbritannien im Durchschnitt 29 Prozent weniger Zucker als vor der Einführung der Abgabe.
Hatte Deutschland schon einmal eine Zuckersteuer?
Ja. Preußen führte sie 1841 ein, abgeschafft wurde sie zum 01.01.93 mit dem Europäischen Binnenmarkt.
Quellen
- Im Kabinett: Steuer auf zuckerhaltige Getränke | Bundesregierung (bundesregierung.de), abgerufen am 28.10.2026. bundesregierung.de
- Bundeskabinett beschließt Zuckersteuer-Kompromiss | G+G (aok.de), abgerufen am 28.10.2026. aok.de
- Grundsätzliche Einigung bei der Zuckersteuer – das soll gelten (vzhh.de), abgerufen am 28.10.2026. vzhh.de
- Deutscher Bundestag: Drucksache 21/6290 – Antwort der Bundesregierung, 03.06.26. dserver.bundestag.de
- Deutscher Bundestag (hib): Bundesregierung nennt Details zu Plänen einer Zuckersteuer, 16.06.26. bundestag.de
- Deutsches Ärzteblatt: Politik plant Ausweitung der Zuckersteuer auf andere Getränke, abgerufen 16.09.26. aerzteblatt.de
- Verbraucherzentrale Hamburg: Zuckersteuer: Was ist geplant?, Stand 25.08.26. vzhh.de
- t-online: Zuckersteuer: Klingbeil und Rainer sind sich bei Getränke-Frage nicht einig, 25.08.26. t-online.de
- ZDFheute: Zuckersteuer auf Zero-Getränke: Klingbeil sagt „Nein“, 26.08.26. zdfheute.de
- HOGAPAGE: Klingbeil grenzt geplante Zuckersteuer ein, 26.08.26. hogapage.de
- GvW Graf von Westphalen: „Zuckersteuer“ – Bundesregierung plant Abgabe auf zuckergesüßte Getränke, 05/26. gvw.com
- Wikipedia: Zuckersteuer, abgerufen 16.09.26. de.wikipedia.org
- Acqua Reaper: Produktetiketten, Stand 07/26.
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